Nach Einführung der 600 kg Klasse bei den UL’s haben sich leider ein paar Komplikationen zusätzlich bei den grenzüberschreitenden Flügen ergeben. Da die UL’s nationalen Vorschriften unterliegen ändern sich die Bestimmungen laufend. Bestes Beispiel Dänemark. Stand dieser Ausführung hier ist 01-2024. In allen hier genannten Ländern ist das 600 kg UL unter den genannten Bedingungen einflugberechtigt. Die Einreise in unsere Nachbarländer habe ich unter den Aspekten:
(1)„Lizenz“ (SPL od. LAPL/PPL)
(2)„Genehmigung erforderlich“
(3)„Flugplanpflicht“
betrachtet und gegliedert.
Schauen wir auf die benötigten Lizenzen und notwendigen Einfluggenehmigungen. Für Flüge nach Frankreich und England reicht unter folgenden Umständen der Deutsche SPL nicht aus:
Frankreich ([1,2],3) verlangt für Piloten eines UL ab 501 bis 600 kg MTOW einen LAPL und eine Einfluggenehmigung unter dsac-nav-bf@aviation-civile.gouv.fr
Bis 500 kg ist nur Flugplanpflicht. Info unter: https://www.ecologie.gov.fr/en/foreign-aircrafts
Großbritannien (1,2,3) erwartet grundsätzlich den PPL, verteilt auf Anfrage Ausnahmegenehmigung für SPL und - da ja nicht mehr EU - auch für den LAPL. Anfragen unter: apply@caa.co.uk
Einfluggenehmigung (2) und Flugplan (3) verlangen:
Belgien (2,3): genehmigt nur bestimmten Modellen eine Einfluggenehmigung, akzeptiert aber den deutschen SPL. Genehmigung beantragen unter: generalaviation@mobilit.fgov.be
Bulgarien (2,3): permissions@caa.bg
Dänemark (2,3): dulfu@motorflyvning.dk und UL-Fliegen in Dänemark
Irland (2,3): info@iaa.de
Luxemburg (2,3): info@dac.public.lu
Spanien (2,3): http://www.aepal/flying-in-spain/
In die Schweiz/Liechtenstein (2,3): darf man nur mit einflugberechtigtem Dreiachser, aber mit dem Deutschen SPL. Eine Genehmigung ist erforderlich. Hier der Link zum PDF der Einflugberechtigten UL’s: http://www.bazl.admin.ch/bazl/en/home/luftfahrzeuge/airworthiness/special-permit-to-operate-aircraft-in-swiss-airspace-for-foreign.html
Nur Flugplan (3):
Bosnien und Herzegowina (3):
Frankreich bei <501kg (3):
Italien und San Marino (3):
Niederlande (3):
Portugal (3):
Rumänien (3):
Serbien und Montenegro (3):
Slowakei (3):
Slowenien (3):
Schweden (3):
Ungarn (3):
Keine Anforderungen:
Kroatien:
Österreich: (aber ELT-Pflicht!)
Polen:
Tschechien:
Regelmäßig überarbeitete Informationen gibt es unter: https://emf.aero/