Als ich am nächsten Morgen wieder zur Flugleitung kam, sprach mich ein Flak-Ltn. an. Er verlangte von mir mitgenommen zu werden und als ich ihm erklärte, dass ich den Ogf. Schon als Passagier an Bord habe, verlangte er diesen abzusetzen. Ich verwies ihn nur auf mein Recht als Flugzeugführer und lehnte sein Ansuchen ab. Da aber wurde er dienstlich: „Ich gebe Ihnen den Befehl . . .“ Das wurde mir dann doch zu bunt. Ich meinte nur, er könne sich ja auf der Flugleitung beschweren. Ob er das tat, weiß ich nicht. Wir jedenfalls flogen zu zweit wie vorher weiter.
Dnjepropetrowsk, Kirowograd, Uman, Prosskurow und Lemberg. Die Navigation stimmte immer besser, zumal man sich jetzt des öfteren an Eisenbahnlinien orientieren konnte. In Lemberg bekamen wir ein Notquartier zugewiesen. Es fehlten uns nur mehr ca. 600 km bis ans Ziel.
Der §92 -keiner hats gemerkt...
Am nächsten Tag ging es über Milec nach Krakau, wo ich das letzte Mal auftankte um gleich darauf den Rest unserer Reise in Angriff zu nehmen. Da aber muss mich unterwegs der Teufel geritten haben. Ich vergaß den gefürchteten § 92, umflog den Gleiwitzer Platz ganz niedrig aber in gehörigem Abstand und landete unter einer Hochspannung hindurch auf einem freien Feld direkt vor unserem Haus. Ich stieg nur kurz aus um meine Mitbringsel auszuladen, da kamen auch schon Annelies, ihre Schwestern und etliche Nachbarn angelaufen. Ich schrie ihnen nur zu, dass ich gleich käme, stieg gleich wieder ein und landete auf dem Flugplatz. Ich hatte dabei ein sehr schlechtes Gewissen, dass man von meiner Außenlandung eventuell erfahren haben könnte. Im Moment aber schien das nicht der Fall gewesen zu sein. Von meinem Unternehmen war man von Armawir aus unterrichtet worden. Ich sollte mir am nächsten Tag meinen weiteren Marschbefehl abholen. Als ich dann noch erklärte, in Gleiwitz verheiratet zu sein und deshalb um Verlassen des Platzes ersuchte, billigte man mir einen zusätzlichen Tag zu. Den Obergefreiten als Fluggast sah ich nach der Verabschiedung nicht mehr