PPL = Privat Pilot Licence (Privatpilotenlizenz)
LAPL = Light Aircraft Pilot Licence und
Der Unterschied LAPL / PPL wird am Ende diese Abschitts erläutert.
Einen günstigen Einstieg in die Fliegerei bietet der Segelflugschen = SPL. Dieser kann zum Schein für Reisemotorsegler (TMG) erweitert werden. Und dann ist die Erweiterung zum PPL A auch schon greifbar nahe. Viele ATPL Linienpiloten haben ihre Karriere auf genau dieser Schiene schon in frühester Jugend mit 14 Jahren begonnen.
PPL: Je nach Typ trägt er die Erweiterung für Flugzeuge (A), Hubschrauber (H) und Ballone (D). Berechtigt zur Ausbildung sind Personen ab dem 17. Lebensjahr mit bescheinigter Flugtauglichkeit (Medical) und ausgewiesener ZüP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) sowie Ausbildungsnachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort. Einschränkung: Der PPL berechtigt nicht zur gewerblichen Nutzung! (kein Berufspilot)
Erweiterungen sind: Passagierberechtigung, Kunstflug, Nachtflug, mehrmotorige Maschinen, Instrumentenflug IFR ("Blindflug"), Landen auf Wasser (Wasserflugzeug), englisches Funksprechzeugnis (BZF1)...
Der LAPL ist im Grunde ein abgespeckter PPL, der zum PPL erweitert werden kann. Theorieausbildung 1:1 wie PPL. Die Einschränkungen beim LAPL sind die national beschränkte Gültigkeit, gültig nur teilweise in Europa, maximales Abfluggewicht MTOW 2000 kg und Mitnahme von max. 3 Passagieren. Kein Multi Engine Rating und kein IFR möglich.
Vorteil des LAPL; keine ZüP, kein polizeiliches Führungszeignis erforderlich, (wer's nötig hat ;-) längere Gültigkeitsdauer des Medicals (Kosten). etwas kürzere praktische Ausbildung.