Nach Einführung der 600 kg Klasse bei den UL’s haben sich leider ein paar Komplikationen zusätzlich bei den grenzüberschreitenden Flügen ergeben. Da die UL’s nationalen Vorschriften unterliegen ändern sich die Bestimmungen laufend. Bestes Beispiel Dänemark. Stand dieser Ausführung hier ist 01-2024 (Update Frankreich 02/2025). In allen hier genannten Ländern ist das 600 kg UL unter den genannten Bedingungen einflugberechtigt. Die Einreise in unsere Nachbarländer habe ich unter den Aspekten:
(1)„Lizenz“ (SPL od. LAPL/PPL)
(2)„Genehmigung erforderlich“
(3)„Flugplanpflicht“
betrachtet und gegliedert.
Schauen wir auf die benötigten Lizenzen und notwendigen Einfluggenehmigungen. Für Flüge nach Frankreich und England reicht unter folgenden Umständen der Deutsche SPL nicht aus:
Frankreich ([1,2],3) verlangt für Piloten eines UL ab 501 kg bis 600 kg MTOW eine Einfluggenehmigung. Der bis 2025 verlangte "LAPL" ist vom Tisch. Die nationale Lizenz (Unser deutscher SPL) ist anerkannt. Bitte schreibt mir ein Feedback über eure Erfahrungen bei der Reise nach Frankreich
Bis 500 kg ist nur Flugplanpflicht. Info unter: https://www.ecologie.gouv.fr/en/public-policies/foreign-aircraft
Kurz zusammengefasst (Stand aktuell, mit Update vom August 2025):
Folge für die Einfluggenehmigung (Laissez-passer DSAC):
Man kann sich also seit August 2025 nun 90 Tage mit dem UL in FRankreich aufhalten. Jeder Tag den das UL in Frankreich steht oder im französischem Luftraum fliegt zählt. Am 90. Tag erlischt das Permit und das Land - der Luftraum ist zu verlassen.
Großbritannien (1,2,3) erwartet grundsätzlich den PPL, verteilt auf Anfrage Ausnahmegenehmigung für SPL und - da ja nicht mehr EU - auch für den LAPL. Anfragen unter: apply@caa.co.uk
Einfluggenehmigung (2) und Flugplan (3) verlangen:
Belgien (2,3): genehmigt nur bestimmten Modellen eine Einfluggenehmigung, akzeptiert aber den deutschen SPL. Genehmigung beantragen unter: generalaviation@mobilit.fgov.be
Bulgarien (2,3): permissions@caa.bg
Dänemark (2,3): dulfu@motorflyvning.dk Anmeldung unter:https://dulfu.dk/english-info/ Benötigte Unterlagen sind auch der gültige Sprachlevelnachweis des BZF1.
Irland (2,3): info@iaa.de
Luxemburg (2,3): info@dac.public.lu
Spanien (2,3): https://www.seguridadaerea.gob.es/es/ambitos/aviacion-general/aeronaves-de-estructura-ultraligera-ulm
Eine Einfluggenehmigung vom spanischen Luftamt (AESA) muss für das Fluggerät beantragt werden. Deshalb mindestens 2 Wochen vorher beantragen. Einflüge in kontrollierte Lufträume mit dem UL ist verboten und wird nicht genehmigt. Flugplanpflicht ist für alle VFR Flüge (Aus einem Pilotenbericht)
In die Schweiz/Liechtenstein (2,3): darf man nur mit einflugberechtigtem Dreiachser, aber mit dem Deutschen SPL. Eine Genehmigung ist erforderlich. Hier der Link zum PDF der Einflugberechtigten UL’s: UL-fliegen in der Schweiz
Nur Flugplan (3):
Bosnien und Herzegowina (3):
Frankreich bei <501kg (3):
Italien und San Marino (3):
Niederlande (3):
Portugal (3):
Rumänien (3):
Serbien und Montenegro (3):
Slowakei (3):
Slowenien (3):
Schweden (3):
Ungarn (3):
Keine Anforderungen:
Kroatien:
Österreich: (aber ELT-Pflicht!)
Polen:
Tschechien:
Regelmäßig überarbeitete Informationen gibt es unter: https://emf.aero/